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Zwangsversteigerung &
Teilungsversteigerung

– Kompetenz aus zwei Jahrzehnten Praxis

Ob als Gläubiger, Schuldner oder Miteigentümer: Verfahren nach dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) gehören zu den komplexesten und folgenreichsten Bereichen der Immobiliarvollstreckung. Rechtsanwalt Markus Jansen verfügt über nahezu 20 Jahre spezialisierte Erfahrung in der Betreibung und Bearbeitung von Zwangsversteigerungs- und Teilungsversteigerungsverfahren – eine Expertise, die in dieser Tiefe und Breite nur wenige Kanzleien vorhalten.

Ihre entscheidenden Vorteile

Darum sollten Sie sich speziell im Bank- und Kapitalmarktrecht an unsere erfahrenen Fachanwälte wenden:

 

Kostenfreie Ersteinschätzung

Für eine Ersteinschätzung Ihrer bank- und kapitalmarktrechtlichen Herausforderung, können Sie direkt Kontakt zu uns aufnehmen!

Fachanwalt für Bankrecht

Mit einem fachspezialisierten Anwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht garantieren wir Ihnen jederzeit eine fachkundige Beratung und Vertretung.

Kurzfristige Terminvergabe

Durch eine schnelle Terminvergabe können wir Ihnen fristgerecht weiterhelfen und die nächsten Schritte besprechen.

 

Zwangsversteigerung für Gläubiger und Banken

Forderungen durch Immobilienverwertung durchsetzen

Sie wollen Ihre titulierten Forderungen durch Verwertung des Grundbesitzes Ihres Schuldners realisieren? Wir betreiben Zwangsversteigerungsverfahren von der Antragstellung über die Verfahrensführung bis zur Erlösverteilung – strategisch, effizient und mit dem klaren Ziel der bestmöglichen Forderungsdurchsetzung.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere: - Antragstellung und Verfahrenseinleitung (§§ 15 ff. ZVG)

  • Strategische Verfahrensführung einschließlich Terminsvertretung
  • Durchsetzung und Überwachung von Sicherungshypotheken
  • Beratung zu Beitrittsrechten, Einstellungsmöglichkeiten und Verfahrensverbindungen
  • Erlösverteilungsverfahren und Zuschlagsbeschwerde
  • Interessenvertretung im Rahmen der Zwangsverwaltung

Zwangsversteigerungen

Teilungsversteigerung

Kreditgeschäfte

Aktienrecht

Zahlungsverkehr

Finanzierungen

Darlehens- und Bürgschaftsansprüche

Wertpapiere

Abwehr von Forderungen

 

Zwangsversteigerung abwehren: Rechtsschutz für Schuldner und Eigentümer

 

Eine drohende oder bereits eingeleitete Zwangsversteigerung bedeutet nicht zwangsläufig den Verlust Ihrer Immobilie. Wir prüfen sämtliche Rechtsschutzmöglichkeiten, verhandeln mit Gläubigern und nutzen die Instrumente des ZVG konsequent zu Ihrem Schutz.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • Prüfung der Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit des Verfahrens
  • Einstweilige Einstellung nach §§ 30a, 30b, 765a ZPO
  • Verhandlung von Ratenzahlungsvereinbarungen und freihändigen Verkäufen
  • Abwehr unberechtigter Vollstreckungsmaßnahmen
  • Verteidigung gegen Zuschlagsbeschlüsse (§§ 95 ff. ZVG)

Anwalt für Teilungsversteigerung: Miteigentum auseinandersetzen nach Trennung, Scheidung oder Erbfall

Wenn Miteigentümer – sei es nach Trennung, Scheidung oder im Rahmen einer Erbengemeinschaft – sich über die Verwertung einer Immobilie nicht einigen können, bietet die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG) den gesetzlichen Ausweg. Als Anwalt für Teilungsversteigerung vertritt Rechtsanwalt Jansen sowohl antragstellende als auch antragsgegnerische Miteigentümer und kennt die taktischen Möglichkeiten dieses Verfahrens aus langjähriger Praxis. Ob es darum geht, das Verfahren zu betreiben, zu verzögern, die Versteigerungsbedingungen zu beeinflussen oder die Immobilie selbst zu ersteigern: Die Kenntnis beider Seiten ist der entscheidende Vorteil in einem Verfahren, das strategisches Vorgehen erfordert.

Warum Rechtsanwalt Markus Jansen?

  • Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht – die fachliche Grundlage für die Schnittstelle zwischen Kreditrecht, Sicherheitenverwertung und Vollstreckungsrecht
  • Rund 20 Jahre ununterbrochene Praxis in der Betreibung und Bearbeitung von ZVGVerfahren
  • Vertretung aller Verfahrensbeteiligten – Gläubiger, Schuldner, Miteigentümer, Ersteher
  • Strategische Tiefe durch die Verbindung von materiellem Recht, Verfahrensrecht und wirtschaftlichem Verständnis
 

Direkt Kontakt aufnehmen

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin – wir finden die für Ihre Situation optimale Lösung. Füllen Sie dafür einfach unser Kontaktformular aus oder rufen Sie uns gerne an. Das gesamte Team freut sich auf Ihre Anfrage! Umfassend sorgenfrei.

Der einfache Anfrageprozess

Durch einen schnellen und unkomplizierten Prozess können wir Ihnen im Bank- und Kapitalmarktrecht schnell helfen!

- Schritt 1 -

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular oder rufen Sie uns gerne direkt an.

- Schritt 2 -

In einem ersten persönlichen Gespräch schildern Sie uns Ihre Probleme, Wünsche und Ziele im Handelsrecht.

- Schritt 3 -

Sie erteilen uns das Mandat und wir unterstützen Sie mit unserer Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und noch mehr darauf mit Ihnen und für Sie Ihre Probleme und Hürden im Bank- und Kapitalmarktrecht zu beseitigen und Ihre Ziele durchzusetzen. Mit einem Klick auf den Button gelangen Sie direkt zu unserem Kontaktformular - oder Sie rufen uns einfach direkt an!

 

Häufige gestellte Fragen - In Kürze beantwortet

Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen!

Auf dieser Seite finden Sie unsere Telefonnummer und ein Kontaktformular. Gerne können Sie uns direkt unter dieser Nummer anrufen. Alternativ füllen Sie einfach unser kurzes Kontaktformular aus und wir melden uns innerhalb kürzester Zeit (werktags) bei Ihnen zurück.

Nein! Ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Sollten im laufenden Prozess für Sie Kosten entstehen, die eventuell durch Ihre Rechtsschutzversicherung nicht abgedeckt sind, so informieren wir Sie im Vorfeld transparent darüber. Sie entscheiden anschließend - Geht es weiter oder bleibt es bei der Erstberatung.

In jedem Fall gilt: Sie gehen keinerlei Risiko ein!

Kurz gesagt: Wir helfen, beraten und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte bei allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts, sowie allen komplexen Einzelentscheidungen zu diesem Thema.

Ja, zu 100%. Unser Erstgespräch bzw. die erste Kontaktaufnahme ist für Sie komplett kostenfrei und unverbindlich. Im Rahmen des kostenfreien Erstgesprächs informieren wir Sie über eventuell anfallende Kosten und was durch Ihre Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist. 
Sie entscheiden selbst, ob wir anschließend für Sie tätig werden oder, ob es bei dem kostenfreien Erstgespräch bleibt.

Sie gehen keinerlei Risiko ein, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen!

Bei der Zwangsversteigerung betreibt ein Gläubiger die Verwertung einer Immobilie, um eine titulierte Forderung gegen den Eigentümer durchzusetzen. Die Teilungsversteigerung ist dagegen ein Instrument zur Auflösung von Miteigentum: Wenn sich Miteigentümer nicht einigen können, etwa nach einer Trennung, Scheidung oder innerhalb einer Erbengemeinschaft, kann jeder von ihnen die Versteigerung der gemeinsamen Immobilie nach § 180 ZVG beantragen.

Rechtsanwalt Markus Jansen betreibt und bearbeitet Zwangsversteigerungs- und Teilungsversteigerungsverfahren seit knapp 20 Jahren ununterbrochen. Er ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertritt alle Verfahrensbeteiligten: Gläubiger, Schuldner, Miteigentümer und Ersteher.

Für alle Seiten eines Verfahrens. Gläubiger und Banken, die Forderungen durch Immobilienverwertung realisieren wollen, Schuldner und Eigentümer, die eine drohende Versteigerung abwehren oder abmildern möchten, sowie Miteigentümer auf beiden Seiten eines Teilungsversteigerungsverfahrens.

Häufig ja. Das ZVG sieht verschiedene Möglichkeiten zur einstweiligen Einstellung vor, etwa nach §§ 30a, 30b oder 765a ZPO. Daneben kommen Verhandlungen über Ratenzahlungsvereinbarungen oder ein freihändiger Verkauf in Betracht, der wirtschaftlich oft günstiger ist als eine Versteigerung.

Wenn Miteigentümer sich über die Verwertung einer Immobilie nicht einigen können und eine außergerichtliche Lösung scheitert. Typische Situationen sind Trennungen, Scheidungen und Streitigkeiten in Erbengemeinschaften. Das Verfahren nach § 180 ZVG ist der gesetzlich vorgesehene Weg aus einer festgefahrenen Miteigentumssituation.

Nicht jedes eingeleitete Verfahren ist formal und materiell einwandfrei. Es kann an einem wirksamen Vollstreckungstitel fehlen, an formellen Voraussetzungen oder an der Berechtigung des antragstellenden Gläubigers. Eine sorgfältige Prüfung kann unberechtigte Vollstreckungsmaßnahmen stoppen.

Mehr über uns und unsere Philosophie erfahren

Die Freude an der gemeinsamen Arbeit und unserer unternehmerische Freiheit waren unsere Motivation für die Kanzleigründung im Januar 2003 in Neuss - 
und sind auch immer noch die Grundlage unserer täglichen Arbeit. Wir kennen uns bereits aus Schulzeiten und sind in den Jahren unserer gemeinsamen Tätigkeit mehr und mehr zusammengewachsen. Wir haben uns dafür entschieden, als Einheit zu arbeiten. Als eingespieltes, sich ergänzendes und wertschätzendes Team sind wir so schlagkräftig, dass wir Sie auch in komplexen Mandaten, sowie in verschiedenen Rechtsgebieten und in aktuellen Themen beraten können.

"Wir halten unsere Versprechen, leben unbedingte Seriosität und moralische Integrität"

Jens Schulte-Bromby

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, 
Master of Laws (LL.M.) Informationsrecht

Markus Jansen

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Für unsere Mandanten stehen vor der Kanzlei Parkplätze zur Verfügung.

 Schorlemerstraße 125 | 41464 Neuss

 Telefon: 02131 - 662020

 E-Mail: info@jusra.de

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