Ihre entscheidenden Vorteile
Darum sollten Sie sich speziell im Bank- und Kapitalmarktrecht an unsere erfahrenen Fachanwälte wenden:
Kostenfreie Ersteinschätzung
Für eine Ersteinschätzung Ihrer bank- und kapitalmarktrechtlichen Herausforderung, können Sie direkt Kontakt zu uns aufnehmen!
Fachanwalt für Bankrecht
Mit einem fachspezialisierten Anwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht garantieren wir Ihnen jederzeit eine fachkundige Beratung und Vertretung.
Kurzfristige Terminvergabe
Durch eine schnelle Terminvergabe können wir Ihnen fristgerecht weiterhelfen und die nächsten Schritte besprechen.
Zwangsversteigerung für Gläubiger und Banken
Forderungen durch Immobilienverwertung durchsetzen
Sie wollen Ihre titulierten Forderungen durch Verwertung des Grundbesitzes Ihres Schuldners realisieren? Wir betreiben Zwangsversteigerungsverfahren von der Antragstellung über die Verfahrensführung bis zur Erlösverteilung – strategisch, effizient und mit dem klaren Ziel der bestmöglichen Forderungsdurchsetzung.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere: - Antragstellung und Verfahrenseinleitung (§§ 15 ff. ZVG)
- Strategische Verfahrensführung einschließlich Terminsvertretung
- Durchsetzung und Überwachung von Sicherungshypotheken
- Beratung zu Beitrittsrechten, Einstellungsmöglichkeiten und Verfahrensverbindungen
- Erlösverteilungsverfahren und Zuschlagsbeschwerde
- Interessenvertretung im Rahmen der Zwangsverwaltung

Zwangsversteigerung abwehren: Rechtsschutz für Schuldner und Eigentümer
Eine drohende oder bereits eingeleitete Zwangsversteigerung bedeutet nicht zwangsläufig den Verlust Ihrer Immobilie. Wir prüfen sämtliche Rechtsschutzmöglichkeiten, verhandeln mit Gläubigern und nutzen die Instrumente des ZVG konsequent zu Ihrem Schutz.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Prüfung der Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit des Verfahrens
- Einstweilige Einstellung nach §§ 30a, 30b, 765a ZPO
- Verhandlung von Ratenzahlungsvereinbarungen und freihändigen Verkäufen
- Abwehr unberechtigter Vollstreckungsmaßnahmen
- Verteidigung gegen Zuschlagsbeschlüsse (§§ 95 ff. ZVG)
Anwalt für Teilungsversteigerung: Miteigentum auseinandersetzen nach Trennung, Scheidung oder Erbfall
Wenn Miteigentümer – sei es nach Trennung, Scheidung oder im Rahmen einer Erbengemeinschaft – sich über die Verwertung einer Immobilie nicht einigen können, bietet die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG) den gesetzlichen Ausweg. Als Anwalt für Teilungsversteigerung vertritt Rechtsanwalt Jansen sowohl antragstellende als auch antragsgegnerische Miteigentümer und kennt die taktischen Möglichkeiten dieses Verfahrens aus langjähriger Praxis. Ob es darum geht, das Verfahren zu betreiben, zu verzögern, die Versteigerungsbedingungen zu beeinflussen oder die Immobilie selbst zu ersteigern: Die Kenntnis beider Seiten ist der entscheidende Vorteil in einem Verfahren, das strategisches Vorgehen erfordert.
Warum Rechtsanwalt Markus Jansen?
- Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht – die fachliche Grundlage für die Schnittstelle zwischen Kreditrecht, Sicherheitenverwertung und Vollstreckungsrecht
- Rund 20 Jahre ununterbrochene Praxis in der Betreibung und Bearbeitung von ZVGVerfahren
- Vertretung aller Verfahrensbeteiligten – Gläubiger, Schuldner, Miteigentümer, Ersteher
- Strategische Tiefe durch die Verbindung von materiellem Recht, Verfahrensrecht und wirtschaftlichem Verständnis

